
Foto: Fraktion DIE LINKE
BERLIN (kobinet) Der Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke nach Paragraph 52 der Abgabenordnung soll um Zwecke wie die „Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten“, „Förderung des Friedens“, „Förderung der sozialen Gerechtigkeit“, „Förderung des Klimaschutzes“, „Förderung der informationellen Selbstbestimmung“, „Förderung der Menschenrechte“ und „Förderung der Gleichstellung der Geschlechter“ erweitert werden. Dies fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag.











































