
Foto: Bundesrat
Berlin (kobinet) Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz), so lautet der Titel eines Gesetzentwurfs, der für viele Menschen einen Unterschied machen kann. Nachdem der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat, berät der Bundesrat heute darüber. Wenn die Länderkammer dem Entwurf nicht zustimmt, müsste dieser erneut im Vermittlungsausschuss beraten werden. Der Gesetzentwurf regelt neben der Entlastung Angehöriger u.a. auch die Entfristung der Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB).











































