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Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen begleitet die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kontinuierlich durch eine eigene Arbeitsgruppe und eine regelmäßige Behandlung des Themas in seinen Sitzungen. In seinen Empfehlungen zeigt sich der Landesbeirat zum Beispiel besorgt, dass die Chancen des Bundesteilhabegesetzes für eine an den individuellen Bedarfen ausgerichtete Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und die Umgestaltung auf inklusive Leistungsangebote nicht konsequent genug genutzt werden. Übergangsregelungen dürften nicht zum Dauerzustand werden, betont der Beirat.











































