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Anbieter stärker in die Verantwortung nehmen

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Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Änderung des Strafgesetzbuches zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein, wie vom Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert.



Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zugleich dafür, bei den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. „Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen“, so Anne Lütkes, die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Lesermeinungen

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Michael Günter
17.01.2020 21:07

Hmm,
schön das endlich mal was passiert – und viele Forderungen sind auch sinnvoll, aber:
„Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und
Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer
Angebote einfließen.“
Was heißt denn dies exakt? Stelle ich als Anbieter jedem Chateintrag einen Warnhinweis voraus? Das erhöht die Einschichtsfähigkeit von Kindern doch nicht, die werden ja nicht umsonst als Kinder rechtlich anders behandelt als als Erwachsene!
Oder suchen die Anbieter die Chats jetzt nach Keywords durch? Wo bleibt da der Datenschutz? Seien wir realistisch, wenn ich jetzt den „Witz“ erzähle, dass der Spediteur seinen Fahrer fragt, wo er gerade ist – und dies via Whats App oder ähnlichem, und dieser Urbayer antwortet: „Bin laden“, wandert doch auch heute noch auf die Server von NSA und co.!

Was soll dieses Geschwurbel von Alterskennzeichnungen vor diesem Hintergrund? Die 9jährige Susi tippt ein „Miezekatze“ und bekommt ne Nachricht ala „Darf ich dein Kätzchen mal steicheln?“ – da sind wir doch schon drüber, doch was, wenn der 8jährige Paul dies fragt?
Hier muss man wirklich aufpassen -oder blanko solchen Forderungen zustimmen – dann muss man aber in der Debatte über den Datenschutz in China dem nuhrschen Gesetz folgen und: „Einfach mal die Klappe halten!“
Sascha Lobo und Richter Fischer haben auf Spiegel je eine Kolumme, die u.a. immer wieder auf genau diese Undifferenziertheit in der Debatte hinweist!