
Foto: Bündnis 90 Die Grünen
BERLIN (kobinet) Der Bundestag befasst sich auf Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE mit insgesamt elf Anträgen zur Steigerung der Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen.
In diesem Zusammenhang stellt die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90 /DIE GRÜNEN fest, daß das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits im Jahr 2002 Maßstäbe bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im staatlichen Bereich setzte. Viele Gebäude und Websites des Bundes sind seitdem barrierefrei gestaltet oder umgestaltet worden.
Das Gesetz hat nach Einschätzung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN jedoch zwei gravierende Lücken. Die Bundesregierung scheut klare Verpflichtungen, sowohl was den Umbau ihrer eigenen schon vor 2002 bestehenden Gebäude betrifft, als auch, sobald private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen betroffen sind.
Dazu hebt diese Partei in einer Preseinformation hervor: „Wir fordern verbindliche und ehrgeizige zeitliche Vorgaben, bis wann die Barrieren in den vom Bund genutzten Gebäuden beseitigt sein müssen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss geändert werden, damit behinderte Menschen auch Geschäfte, Kinos, Gaststätten, Hotels, deren Websites und vieles mehr barrierefrei nutzen können. Nur so wird Inklusion auch im Alltag erlebbar.“





Hmm,
ist schon klar, dass die Grünen ihre eigene Regierungsarbeit auch fast 2 Jahrzehnte noch toll finden – dumm finde ich hier aber, dass es nichtmal einen Link zu den Forderungen der Linken gibt.
Und ob ausgerechnet der barrierefreie Kinobesuch eines Films, der wahrscheinlich mal wieder die üblichen JARVIS-Protagonisten zeigt, dass menschen mit Behinderung sich inkludiert fühlen, wage ich doch mal zu bezweifeln…