
Foto: DBR
Berlin (kobinet) In allen 16 Landtagen ist aktuell die Neufassung des Medienstaatsvertrags (MStV) zu beschließen.Wenn der eingebrachte Entwurf vom 05.12.2019 unverändert in Kraft tritt, wird der MStV das Teilhaberecht behinderter Menschen weitgehend übergehen und dabei auch die insoweit geltenden europarechtlichen Vorgaben aus der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) ignorieren. Dies kritisiert der Deutsche Behindertenrat und hat deshalb eine Reihe von Forderungen entwickelt.











































