
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Leistungen zur Teilhabe sollen Hemmnisse, die auf Grund einer Behinderung bestehen, abmildern oder gänzlich beseitigen, sodass eine Tätigkeit auf dem offenen Arbeitsmarkt möglich wird. Deshalb gehört Arbeitsassistenz zu den wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben, denn durch die Erwerbsbeteiligung kann nicht nur materielle Existenz gesichert, sondern auch soziale Kontakte und soziale Anerkennung geschaffen werden.Dementsprechend haben die Integrationsämter in den Jahren 2017 und 2018 jeweils rund 3.700 schwerbehinderte Menschen durch Arbeitsassistenz unterstützt und dafür 32,51 Millionen beziehungsweise 35,10 Millionen Euro aufgewendet.









































