Mainz (kobinet) Eine Riehe von Behindertenverbänden haben sich dafür eingesetzt: In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe mittlerweile darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen, die Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Rheinland-Pfalz stimmt dieser Verlängerung zu. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler vermeldete nun, dass sie die Verlängerungsvereinbarung vor kurzem unterschrieben hat.
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde für Menschen mit Behinderungen eingerichtet, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik Leid und Unrecht erlitten haben. Betroffene können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten.
„Dieses Unrecht lässt sich nicht wieder gut machen. Mit der Verlängerung zeigen wir, dass wir die Betroffenen ernst nehmen und weiterhin unser Möglichstes tun, um sie konkret zu unterstützen. Ich hoffe, dass sich noch viele anspruchsberechtigte Menschen an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten, reichen von Schlägen, Freiheitsberaubung, verbalen Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben.
„Unsere Erfahrung ist, dass Menschen mit Behinderungen genug Zeit und gute Unterstützung für die Antragstellung bekommen. Einrichtungen, Angehörige sowie die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind gefragt, über die Stiftung zu informieren und Hilfe anzubieten“, betonte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch.
Allen Errichtern der Stiftung sei es von Anfang an wichtig gewesen, möglichst viele Menschen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie sei der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert. Dies gelte es durch die Verlängerung der Anmeldefrist möglichst gut auszugleichen, heißt es in der Presseinformation aus dem rheinland-pfälzischen Sozialministerium.
Vonseiten der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) wird die Verlängerung der Antragsfrist um sechs Monate begrüßt, auch wenn sich der Selbstvertretungsverband für eine Frist von einem Jahr eingesetzt hatte. Damit seien gerade die Einrichtungen in der Pflicht, sich ihrer Geschichte schnell zu stellen und behinderte Menschen offensiv zu unterstützen, Anträge für erlittenes Leid und Unrecht bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu stellen.