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BERLIN (kobinet) Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wird der Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis zum 31. März 2021 verlängert. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe – VDAB sieht in der fortgeführten Absicherung eine wertvolle Unterstützung insbesondere der mittelständischen Unternehmen.









































