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Wie weiter mit der Unabhängigen Patientenberatung?

Bundestag Besprechungsraum
Bundestag Besprechungsraum
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat nach einiger Kritik nun auch den Deutschen Bundestag erreicht. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich gestern in einem Fachgespräch mit einer möglichen Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) befasst.

Bei dem Fachgespräch wurden einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge die von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU) mit einem Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der UPD beauftragten Juristen Ulrich Gassner und Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.

Die Juristen haben dem Bericht zufolge Vor- und Nachteile von vier Regelungsoptionen untersucht: Geprüft wurden das Modifizierte Ausschreibungsmodell, das Stiftungsmodell, das Ausbaumodell und das Zuwendungsmodell. In Betracht kämen auch Hybridmodelle. Welches Modell favorisiert wird, ist noch unklar. Die UPD soll laut Schmidtke mit dem Ziel weiterentwickelt werden, ein kontinuierliches, qualitativ hochwertiges, unabhängiges und regional vernetztes Beratungsangebot zu gewährleisten. Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag dem Bericht zufolge von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen. 2018 wurde die Sanvartis GmbH als Trägergesellschaft der UPD an die Carfeforce Sanvartis Holding GmbH verkauft.

Kritiker der jetzigen Trägerstruktur sehen die Unabhängigkeit und damit die Glaubwürdigkeit der Beratung als gefährdet an. Zudem ist Kritik an der Qualität der Beratung laut geworden. Die UPD soll Bürger*innen in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern, wie es in Heute im Bundestag heißt.