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Behinderte Menschen bei Corona-Maßnahmen mitdenken

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Düsseldorf (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Nachbesserungen bei der neuen Impfverordnung. Menschen mit Behinderungen müssten bei Corona-Maßnahmen umfassend mitgedacht werden, fordert der Zusammenschluss der Fachverbände.



Die Fachverbände begrüßen die Änderungen, die mit der Neufassung der Impfverordnung einhergehen. Vor allem die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung und die Aufnahme bzw. höhere Priorisierung bestimmter Krankheitsbilder innerhalb der zweiten und der dritten Prioritätsgruppe werden positiv aufgenommen. Allerdings werde die aktuelle STIKO-Empfehlung weiterhin nicht vollständig umgesetzt. Leider enthalte die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese würden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in einer Presseinformation der Fachverbände.

„Gerade Menschen mit schwerer Behinderung weisen aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Sie müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich zeitnah impfen zu lassen“, so die Forderung der Verbände. Die Fachverbände fordern daher die Aufnahme der Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Wenigstens müsse sich die Einzelfallentscheidung entsprechend der STIKO-Empfehlung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken.

Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, hätten im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies sei vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie sei derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier könne aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden. Die Fachverbände halten eine Klarstellung für dringend erforderlich, dass auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe zur höchsten Priorisierungsstufe gehören.

Angesichts der Nachricht, dass erneut eine Corona-Prämie für Mitarbeitende in Krankenhäusern vorgesehen werden soll, weisen die Fachverbände darauf hin, dass Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Corona ebenfalls großen Belastungen ausgesetzt sind. Für viele Menschen mit Behinderung entfalle zum Schutz vor Infektionen die Tagesstruktur, daher würden sie rund um die Uhr in ihren Wohngruppen betreut. Die in der zweiten Welle bedauerlicherweise aufgetretenen vermehrten Infektionen mit schwerem Verlauf erforderten nicht nur Isolation und Quarantäne, sondern auch eine medizinisch-pflegerische Betreuung bis zur Sauerstofftherapie. Daher fordern die Fachverbände erneut, Mitarbeitende in der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei einer Corona-Prämie zu berücksichtigen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ihren eigenen Angaben zufolge ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit sei das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen gibt’s unter: www.diefachverbaende.de