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Berlin (kobinet) Bis zum 28. Juni 2022 muss der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgestzt sein. Daher ist es angesagt, dass möglichst noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz für Deutschland verabschiedet wird. Um dies bis zur Sommerpause des Bundestages 2021 zu schaffen, müsste der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schnell veröffentlicht und zur Anhörung durch das Ministerium gebracht werden. Doch bisher warten die Behindertenverbände noch vergebens auf einen solchen Entwurf, der möglichst bis Ende Februar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen werden sollte, damit genug Zeit für die parlamentarische Beratung bleibt.











































