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Schwerbehindertenvertretung vor 100 Jahren eingeführt

Foto zeigt Matthias Rösch
Matthias Rösch
Foto: MSAGD RLP

Mainz (kobinet) Mit dem "Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ vom 6. April 1920 wurde die Funktion eines Vertrauensmannes erstmals gesetzlich eingeführt. Das Gesetz legte damit den Grundstein für die heutigen Schwerbehindertenvertretungen. "100 Jahre Schwerbehindertenvertretung sind ein großartiges Jubiläum. Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in den Betrieben und Dienststellen treiben die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt voran und sichern die Rechte der Beschäftigten mit Behinderungen“, erklärte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Online-Fachtagung "100 Jahre Schwerbehindertenvertretung – Wege in eine inklusive Arbeitswelt“, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der TBS gGmbH und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, veranstaltet wurde.

„Gemeinsam unterstützen wir mit dem Integrationsamt und den Rehaträgern die Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Leider gibt es dennoch mehr als 1.800 Betriebe in Rheinland-Pfalz, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen und keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben. Deshalb begrüße ich die Initiative von Bundessozialminister Hubertus Heil sehr, die Ausgleichsabgabe für Nullbeschäftiger zu verdoppeln“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

„Wir begrüßen, dass das Land als Arbeitgeber das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsquote auf sechs Prozent auszuweiten. Die privaten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz kommen dagegen nur auf eine Quote von 3,7 Prozent. In der Folge sind Menschen mit Behinderung doppelt so häufig und auch länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung. Unternehmen, die über Fachkräftemangel klagen, sollten diese Einstellungspraxis dringend überdenken. Arbeitgeber, die umdenken, finden vielfältige Unterstützungsangebote wie Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Für Arbeitgeber, die nicht umdenken wollen, fordern wir eine deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe“, forderte Dietmar Muscheid, Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland.

„Inklusion in der Arbeitswelt bedeutet auch, die Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten für behinderte Menschen zu überwinden und eine Vernetzung zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträten zu erreichen“, stellte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, fest. „Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte feiert in diesem Jahr 10-jähriges Jubiläum. Ich freue mich, dass wir bei unserer Fachtagung Kontakte und den Erfahrungsaustausch aus beiden Bereichen ermöglichen. Gute Beispiele für den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt helfen uns allen, Barrieren abzubauen und die UN-Behindertenrechtskonvention als unsere gemeinsame Aufgabe umzusetzen“, sagte Rösch.

Hintergrund:

Mit dem „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ vom 6. April 1920 wurde die Funktion eines Vertrauensmannes erstmals gesetzlich eingeführt und legte damit den Grundstein für die heutigen Schwerbehindertenvertretungen. In Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, wird eine Vertrauensperson und deren Stellvertretungen gewählt. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen liegt in Rheinland-Pfalz bei 4,1 Prozent. Bei privaten Arbeitgebern beträgt sie 3,7 Prozent, im öffentlichen Dienst 5,2 Prozent (Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Gesetzlich gefordert ist eine Quote von 5 Prozent.