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2020 – ein entlarvendes Jahr

Portrait Gerhard Bartz
Gerhard Bartz
Foto: Gerhard Bartz

Hollenbach (kobinet) Im Windschatten der Corona-Pandemie gehen Willkürwellen durch das Land. Schon wieder gibt es Behördenbriefe, welche die Einstellung der Zahlung des anteiligen Pauschalen Pflegegeldes nach § 64a SGB XII ankündigen. Noch immer gibt es vereinzelte Sozialämter, die den gesetzlichen Mindestlohn „gewähren“. Jedoch es gibt auch Kostenträger, denen ist selbst dieser zu hoch. Während es Heerscharen von Wissenschaftlern gibt, welche die Bedarfe in zeitlicher Hinsicht bis auf Minuten genau ermitteln (wobei sie freilich außer Betracht lassen, dass diese nicht „am Stück“ anfallen, dadurch sind sie in der ambulanten Praxis für die Bedarfsbemessung nicht zu gebrauchen), hat sich in der Vergangenheit niemand darum bemüht, für die Bewertung der Bedarfe Standards zu entwickeln.

Früher war es einfach. Da gab es für ungelernte Hilfskräfte im Krankenhaus den Tarif BAT KR1. Durch zwei Überleitungen ist daraus der Tarif TVöD-K, P-Tabelle, Gruppe P6, Stufe 2, entstanden. Während der KR1 die unterste tarifliche Grenze darstellte, wurde diese zwischenzeitlich mit der Gruppe P5 unterschritten. Wohl aus Gründen der Haushaltsschonung geht man seitens der Kostenträger nicht von einer hoch verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeit aus und versucht immer mal wieder, die Löhne zu drücken. Manche kaschieren das auch damit, dass sie statt Stundenlöhnen Stundensätze vorgeben. Rechnet man dann die Nebenkosten heraus, bleibt oft nicht mal der Mindestlohn übrig. Wenn dann das Assistenzteam auseinanderfällt und kein Ersatz gefunden werden kann, wird die Pflicht zur Bedarfsdeckung gesetzwidrig unterlaufen. In seinem Text zum Jahreswechsel listet der Bundesverband ForseA e.V. zahlreiche Beispiele dafür auf, wie vielfältig die Diskriminierungen behinderter Menschen werden, sobald sie gesetzlich zustehende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen müssen. Der behördlichen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Stellvertretend für viele andere Regionen hat der Verband sich den Bezirk Unterfranken im Freistaat Bayern unter die Lupe genommen und festgestellt, dass zwischen Schein und Wirklichkeit gewaltige Lücken klaffen.