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STUTTGART (kobinet) Nach einer Information des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurden kürzlich die Corona-Hilfsprogramme für gemeinnützige Organisationen in diesem Bundesland bis 30. Juni 2021verlängert.
Gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg haben damit auch weiterhin die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, falls sie mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben.
Der Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen bietet eine günstige Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in Höhe von bis zu 800.000 Euro pro Organisation zu einem Zinssatz von 0,8 % pro Jahr. Sicherheiten müssen von den Organisationen nicht gestellt werden. Die Hausbanken sind vollständig von der Haftung freigestellt.
Weitere Einzelheiten zu diesen Liquiditätskrediten für gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg sind im Internetz unter diesem Link nachzulesen.




