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MÜNCHEN (kobinet) In Bayern wurde auf Anregung des Gehörlosenverbandes München und Umland amtlich durch das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bestätigt, dass das Tragen einer Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Kriterien einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne einer Alltagsmaske erfüllt. Neuerdings wurde das jedoch widerufen. Durch den Gehörlosenverband wird nun eine schnelle Lösung der Unklarheit angemahnt.
Bereits April 2020 hatte der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) auf die Kommunikationsprobleme der gehörlosen Menschen im Hinblick auf die Mundschutzpflicht hingewiesen und das Gesundheitsministerium gebeten, Handlungsempfehlungen an das medizinische Fachpersonal für den Umgang mit gehörlosen Patientinnen und Patienten weiterzugeben.
Zusammen mit dem Berufsfachverband GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern wurden dazu die Staatsregierung und die Ministerien in einem offenen Brief um klare Aussagen und entsprechende Anweisungen für die Maskenpflicht für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung gebeten.
Das Gesundheitsministerium hatte diesen Hinweis ernstgenommen, und am 6. Mai 2020 mit einer Antwort von Frau Staatsministerin Huml mitgeteilt, dass das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig ist, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.
Mit dem Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde am 20.07.2020 bestätigt, dass die Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Kriterien einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne einer Alltagsmaske erfüllt.
Die gehörlose Menschen waren bezüglich dieser Bestätigung umso froher, denn dadurch war sowohl Schutz als auch eine funktionierende Kommunikation gegeben.
In den vergangenen Tagen wurde jedoch in einer Nachricht des Bayrischen Rundfunks bekanntgegeben, dass diese besagten Klarsichtmasken jetzt als unzulässig eingestuft werden, da sie keinen Schutz bieten.
Der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) stimmt dem Bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu, der in seiner Pressemitteilung zu gutem Recht auf die untragbare Situation der Menschen mit Hörbehinderung hinwies: „…Für Menschen mit einer Hörbehinderung etwa, war die Klarsichtmaske die Rettung, um weiterhin arbeiten, einkaufen oder mit dem ÖPNV fahren zu können, ohne sich und andere – so dachten sie zumindest – zu gefährden. Damit diese Menschen nach dem Verbot der Klarsichtmasken nicht noch mehr als bislang in ihrem Alltag eingeschränkt und diskriminiert werden, fordere ich Forschung, Politik und Hersteller dringend auf, hier schnellstens neue Lösungen zu entwickeln und anzubieten, die den Anforderungen des Infektionsschutzes UND den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden…“
Der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) geht mit der der Forderung des Bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung konform und bittet die Politik um eine schnelle Lösung.
Das Gebärdensprachvideo zu dieser Information des GMU ist HIER zu sehen.