
Foto: Bezirk Oberbayern
München (kobinet) Das Arbeitgebermodell ist mittlerweile seit mehr als 30 Jahren eine erfolgreiche Organisationsform der Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung. Es ist eine bewährte alternative Wahlmöglichkeit zu anderen Organisationsformen im ambulanten Bereich und sollte somit allen Menschen mit Behinderung zur Wahl offen stehen. Dies schreibt auch der Art. 19 der UN Behindertenrechtskonvention vor! Darauf weist der Sprecher für persönliche Assistenz der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland Andreas Vega aus München hin.











































