
Foto: CDU
Berlin (kobinet) Die CDU will das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene weiterentwickeln und hierbei die Barrierefreiheit verstärkt in den Blick nehmen. Barrierefreiheit müsse dabei über die Verantwortung des Bundes, der Länder und Kommunen hinaus gehen und im privaten Bereich verbessert werden. Dies gelte für allgemein zugängliche Räume und Dienstleistungen, vor allem im Gesundheitswesen, aber mit Augenmaß. So heißt es u.a. auf der Internetseite der CDU Deutschland. Allerdings beziehen sich diese Aussagen auf die Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode. Dabei stellen sich Betroffene die Frage, ob die CDU sich bei gegenwärtigen Gesetzesreformen des BGG im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes und bei der Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) auch für diese Ziele einsetzt.











































