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Kritik an Besuchsbeschränkungen für geimpfte Heimbewohner*innen

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Foto: ht

Kassel (kobinet) Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen bleiben derzeit selbst dann isoliert, wenn sie den vollen Impfschutz erreicht haben. Nach einer deutschlandweiten Umfrage bemängelt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund), dass die Bundesländer die geltenden Schutzverordnungen für Heime bislang nicht angepasst haben.

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat seit Beginn der Pandemie regelmäßig Umfragen zur Situation in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen durchgeführt, wie es in einem Beitrag auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DfVR) heißt. Aus den Ergebnissen ihrer jüngsten Online-Umfrage folgert der Pflegeschutzbund, dass sich bei 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vollständig geimpft wurden, die Besuchssituation nicht verbessert habe bzw. die Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Im Gegenteil: Bei 10 Prozent der Befragten seien die Schutzmaßnahmen sogar verschärft worden. Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, kritisierte daher die verantwortlichen Behörden: „Die Länder müssen umgehend handeln, damit die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht länger unter Isolation leiden müssen.“ Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.

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Die Zahl der verabreichten Covid-19-Impfdosen in Deutschland ist laut ntv mittlerweile auf mehr als 6,39 Millionen gestiegen. Das gehe aus dem aktuellen Impfquotenmonitoring des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervor. Demnach liege die Quote der Erstimpfungen nun bei knapp 5,1 Prozent, die der Zweitimpfungen bei 2,6 Prozent – das entspreche mehr als 2,15 Millionen voll geimpften Personen.

Während die Beschränkungen der geimpften Bewohner*innen von Einrichtungen also weitgehend bestehen bleiben, waren Beschäftigte von Einrichtungen vor Gericht aktiv und in Sachen Testpflicht erfolgreich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich am 2. März mit den infektionsschutzrechtlichen Überwachungsmaßnahmen in Pflege- und Altenheimen auseinandergesetzt. Dabei setzte er die infektionsschutzrechtliche Beobachtung für die Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug.

„Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen unter Beobachtung und müssen sich mindestens dreimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen. Mit der Beobachtung können für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungspflichten verbunden sein. Hiergegen wandte sich die bereits gegen das Coronavirus geimpfte Pflegedienstleiterin eines Seniorenzentrums aus Unterfranken mit einem Eilantrag. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat setzte diese Regelungen mit allgemeiner Wirkung zum 4. März 2021 vorläufig außer Vollzug. Zur Begründung führte er aus, eine behördliche Beobachtung setze nach dem Infektionsschutzgesetz den Verdacht voraus, dass sich die betroffene Person angesteckt habe. Ein solcher Verdacht bestehe bei den Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen nicht ohne Weiteres“, heißt es in der Presseinformation des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2021.

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