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Infos zur Klage vor dem Sozialgericht

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Foto: Susanne Göbel

Bonn (kobinet) "Angenommen, Sie brauchen dringend einen neuen Rollstuhl, aber die Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen. Oder die Behörde hat Ihnen einen zu niedrigen Grad Ihrer Schwerbehinderung bewilligt. Wenn Krankenkassen, Rentenversicherungen oder andere Behörden Ihren Antrag auf Leistung ablehnen, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Wir erklären Ihnen, wie das geht und was Sie dabei beachten müssen." So weist der Familienratgeber der Aktion Mensch auf seine Tipps zur Klage vor dem Sozialgericht hin.

Link zu den Infos des Familienratgebers zur Klage vor dem Sozialgericht