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Hollenbach (kobinet) In diesen Tagen werden allerorts an Vereine Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags zugesandt. Diese sehen zwar aus wie die ständig ins Haus flatternden pseudoamtlichen Versuche, sich kostenpflichtig in irgendwelche Verzeichnisse einzutragen. Dem ist jedoch nicht so. Es wird auch erwähnt, dass sich als gemeinnützig eingetragene Vereine befreien können, aber nur ab dem laufenden Jahr. Berechnet wird aber ab 2017. Grundlage hierfür sind das Geldwäschegesetz und die Transparenzregistergebührenverordnung











































