
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte weist seit Jahren auf die Notwendigkeit eines besseren Gewaltschutzes für Menschen mit Behinderungen hin. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sind, wie der damatische Vorfall im Potsdamer Oberlinhaus zeigt, noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.











































