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Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

BERLIN (kobinet) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jetzt den Jahresbericht 2020 vorgelegt. Wie sich aus dem Bericht ergibt, so ist die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle im Vergleich zum Vorjahr so stark gestiegen wie nie zuvor. Insgesamt hat die Stelle im vergangenen Jahr in 6383 Fällen rechtliche Auskunft erteilt, Stellungnahmen eingeholt oder gütliche Einigungen vermittelt. Damit ist die Gesamtzahl der Anfragen im Vergleich zum Vorjahr um 78,3 Prozent gestiegen (2019: 3580 Fälle)

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt worden sind. Etwa 41 Prozent der Beratungsersuchen an die Antidiskriminierungsstelle im Jahr 2020 bezogen sich auf das Merk­mal „Behinderung und chronische Krankheiten“. In absoluten Zahlen entspricht dies 2.631 Fällen. Damit hat sich deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht.

Diskriminierungserfahrun­gen wurden vornehmlich im Arbeits­leben (23 Prozent) und beim Zugang zu beziehungsweise bei der Inanspruch­nahme von Gütern und Dienstleistun­gen gemeldet (40 Prozent). Dabei hat sich das Verhältnis im Vergleich zum Vorjahr in etwa umgekehrt (2019: 36 Prozent das Arbeitsleben betreffend und 26 Prozent den Bereich „Güter und Dienstleistungen”). In mehr als einem Drittel der Fälle (37 Prozent) hat sich die Diskriminierung in einem Lebensbereich abgespielt, der nicht oder nur teilweise vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist.

Der vollständige Jahresbericht der Antidiskriminierungstelle kann HIER nachgelesen oder in einer PDF-Version herunter geladen werden.