
Foto: BeB
BERLIN (kobinet) Nachdem das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, im Blitzverfahren im Gesundheitsausschuss beraten hat und diese bereits am Freitag, 11. Juni 2021, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschieden will fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, mit diesem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) dies auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu nutzen.











































