
Foto: omp
March (kobinet) Am 28. Januar 2021 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Verwaltungsakt, mit dem ein persönliches Budget bewilligt wird, nicht befristet werden kann (BSG, 28.1.2021, B 8 SO 9/19 R). Seit Mitte Juni liegen die Urteilsgründe vor. Die Bedeutung des Urteils geht nach Ansicht von Roland Rosenow weit über die Frage nach der Befristung eines persönlichen Budgets hinaus, wie er in einem entsprechenden Beitrag schreibt.











































