
Foto: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Die scheidende Bundesregierung hat das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus nachgebessert. Noch immer bleiben viele enttäuscht und sprichwörtlich allein gelassen zurück. Aus unerfindlichen Gründen wurde dem Fragment einer Lösung ein weiteres Teil hinzugefügt - und tunlichst eine Lösung für alle behinderte Menschen vermieden. Warum nur?
Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Warum nur vermied die große Koalition eine personenzentrierte Lösung? Warum machte man nicht endlich Nägel mit Köpfen? Die manchmal lebensbedrohliche, meist nur schlimme Situation von Menschen mit Behinderung in stationären Bereichen der medizinischen Versorgung war nur für behinderte ArbeitgeberInnen mit dem Kostenträger Sozialhilfe geregelt. Konnte man keine Betriebsnummer nachweisen, blieb man in seiner Hilflosigkeit dem Klinikbetrieb ausgeliefert. So blieben Kunden ambulanter Dienste, und selbst behinderte ArbeitgeberInnen, die beispielsweise ihre Assistenz über das SGB V finanzierten, außen vor. Gerichte korrigierten dies mit Hinweis auf die Gleichbehandlung. Da sich die wenigsten Menschen aus zeitlichen und finanziellen Gründen heutzutage noch das Recht in dieser Stresssituation leisten können, blieb ihnen eine Lösung in Form der benötigten Unterstützung versagt. Unberücksichtigt blieben in jedem Fall Anstaltsbewohner und Menschen, die von „nahestehenden“ Personen Hilfe erhielten. Hier wurde nun „irgendwie“ Abhilfe geschaffen. „Irgendwie“ deshalb, weil letztendlich der Bundesausschuss den genauen Umfang regeln soll.
Ist die Kompliziertheit wirklich so gewollt? Soll es wirklich so sein, dass behinderten Menschen im stationären Gesundheitsbereich nur dann im nichtmedizinischen Bereich der stationären Behandlung geholfen wird, wenn Kostenträger und Herkunft „stimmen“?
Warum wird bei der Aufnahme eines behinderten Menschen in die stationäre Behandlung nicht auch sein bisheriger Hilfebedarf erhoben und alles Nötige unternommen, damit dieser auch in der Zeit der stationären Aufnahme erhalten bleibt? Die Notwendigkeit hierfür wurde bereits mehrfach wissenschaftlich bestätigt. An den Kosten kann es nicht liegen, denn die Fallzahlen sind zu gering. Es bleiben organisatorische Aufwände bei ambulanten Diensten und bei den Anstaltsbetreibern. Soll dafür das Wohl, mitunter sogar das Leben des behinderten Menschen im Gesundheitsbetrieb geopfert werden?
Und selbst dann, wenn alle Parameter zutreffen, ist noch immer nicht die Versorgung mit Assistenz gewährleistet. Denn im Zweifel weiß die Krankenhausverwaltung nichts von dem Gesetz. Oder es ist dann eben kein Platz frei. Besonders schwierig ist die Situation im Bereich der Intensivstationen. Denn dort würde eine mitaufgenommene Assistenz besonders teuer verkaufbaren Platz wegnehmen. Als Begründung wird natürlich angeführt, dass man aus hygienischen Gründen die Mitaufnahme nicht gestatten könne. Hier fehlt es an der Selbstverständlichkeit. Solange der Gesetzgeber sich so sehr einer personenzentrierten Lösung verschließt, wird sich diese auch nicht einstellen.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Bestimmung in einfacher Sprache wird das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus auch im nunmehr dritten Anlauf in keiner Weise gerecht. Es hätte so nicht verabschiedet werden dürfen. Keiner der drei Anläufe. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wird sich die neue Regierung endlich zu einer verfassungskonformen Regelung durchringen können? Sie muss!
Link zur ForseA-Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“ aus dem Jahre 2006, die bis heute noch nicht beendet werden kann.