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ISL fordert eine menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik

Drei Ampeln nebeneinander zeigen die Farben Rot, Gelb, Grün
Ampeln Rot, Gelb, Grün
Foto: ISL e.V.

BERLIN (kobinet) Das bisher durch die drei Parteien veröffentlichte Sondierungspapier über erste Ergebnisse liest sich aus Sicht behinderter Menschen bisweilen nüchtern und nicht zufriedenstellend: Es bleibt viel Luft nach oben und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erwartet, dass die Koalitionsverhandlungen zu mehr ernst gemeintem Engagement und Details führen, Tatendrang versprühen und im Sinne echter und ernsthaft gelebter Partizipation, behinderte Menschen an allen sie betreffenden Vorhaben und Plänen ebenso mitmischen können.

Eine menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik – Bewegung jetzt!, so formuliert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ihren Appell an alle Verhandlungsparteien für die vor uns liegende Legislaturperiode, eine gute und menschenrechtsorientierte und damit inklusive Behindertenpolitik auf den Weg zu bringen.

Die Koalitionsverhandlungen der drei Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben begonnen und somit auch das Zittern darum, inwieweit eine gute und menschenrechtskonforme Behindertenpolitik auch im miteinander vereinbarten Koalitionsvertrag der Parteien wiederzufinden sein wird.

Eine Politik, die wirklich Veränderungen bringt und dem Anspruch einer ernstgemeinten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gerecht wird. Nach Ansicht der ISL sind folgende Bereiche im Koalitionsvertrag zu verankern:

  • Eine umfassende, wirksame und finanziell angemessen ausgestattete Gewaltschutzstrategie, um behinderte Menschen vor Gewalt zu schützen
  • Die gesetzliche Verpflichtung für eine umfassende Barrierefreiheit, für private Anbieter von Waren und Dienstleistungen, den Wohnungsbau, der Digitalisierung und bezüglich einer Ausweitung des Anwendungsbereiches des European Accessibility Acts, sowie in der Mobilität
  • Eine UN-BRK konforme Anpassungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bereich der gemeinsamen Leistungserbringung (so genanntes Zwangspoolen), der Zumutbarkeit besonderer Wohnformen, sowie in Hinblick auf die dringend nötige Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Leistungen
  • Die Regelung von Assistenz im Krankenhaus für alle Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die bisherigen Lücken müssen geschlossen werden.

Die Liste ließe sich allerdings noch fortsetzen und dehalb hat die Liga Selbstvertretung ihre Forderungen auch im Internet veröffentlicht.