Menu Close

Einschätzung zum Grundsatzurteil zu Persönlichen Budgets

Symbol Paragrafenzeichen
Symbol Paragraf
Foto: omp

March (kobinet) Am 28. Januar 2021 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Verwaltungsakt, mit dem ein persönliches Budget bewilligt wird, nicht befristet werden kann (BSG, 28.1.2021, B 8 SO 9/19 R). Seit Mitte Juni liegen die Urteilsgründe vor. Die Bedeutung des Urteils geht nach Ansicht von Roland Rosenow weit über die Frage nach der Befristung eines persönlichen Budgets hinaus, wie er in einem entsprechenden Beitrag schreibt.

Der 8. Senat nahm dem Bericht zufolge den Fall zum Anlass, um eine Reihe wichtiger Fragen anzusprechen und erste Leitlinien für das durch das Bundesteilhabegesetz geschaffene neue Recht der Eingliederungshilfe (§§ 90 bis 150 SGB IX) zu formulieren. Die wichtigsten Inhalte der Entscheidung beschreibt Roland Rosenow in seinem Beitrag im Einzelnen.

Link zum Beitrag von Roland Rosenow