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Düsseldorf (kobinet) "Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht Regelungsbedarf zur Verbesserung des Schutzes von Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen leben. Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Wohn- und Teilhabegesetzes hat notwendige Änderungen aufgezeigt (Vorlage 17/4139). Handlungsbedarf bestehe auch beim Gewaltschutz für Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten." Darüber berichtet der nordrhein-westfälische Landtag zu einem Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch, das derzeit im Landtag zur Beratung ansteht.
„Der Staat ist in der Verantwortung, die Rechte der Menschen mit Behinderungen und ihre Würde umfassend zu schützen. Von daher müssen die Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch entsprechend ergänzt werden“, heißt es zum vorliegenden und bereits in erster Lesung vom Landtag beratenen Gesetzentwurf, der nun im zuständigen Ausschuss behandelt wird.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 begrüßt die nordrhein-westfälische Initiative, wonach auch in Werkstätten für behinderte Menschen der Gewaltschutz verbessert werden soll.




