
Foto: blista
Marburg (kobinet) Im neuesten Newsletter der Blindenstudienanstalt in Marburg (blista) geht es u.a. um die Verordnung einer Tafelbildkamera mit Notebook als mobiles System, obwohl für die Schule bereits ein stationäres Vergrößerungssystem von der gesetzlichen Krankenkasse bereitgestellt wurde. „Für die Beantragung von Hilfsmitteln bei inklusiver Beschulung sind in der Regel die Eltern verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei meist vom ‚Sonderpädagogischen Dienst‘, von dem ihr Kind betreut wird. Die benötigten Hilfsmittel müssen dann von Augenarzt, der Augenärztin, oder der Augenklinik verordnet werden“, heißt es u.a. dazu.






































