
Foto: WHO
Stuttgart (kobinet) Ab 20. Dezember gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nichtgeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es nach Informationen des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.










































