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München (kobinet) Gestern haben zunächst der Bundestag und im Anschluss der Bundesrat die Impfpflicht für Arbeitnehmer*innen unter anderem in Pflegeeinrichtungen beschlossen. In den sozialen Netzwerken wird darüber bereits heiß diskutiert, ob denn die Impfpflicht „Behinderte Arbeitgeberinnen“ tangiert.
Selten wurden in der Geschichte der Bundesrepublik neue Gesetze und Gesetzesänderungen so schnell beschlossen, wie gestern. Der Bundestag und im direkten Anschluss der Bundesrat haben nun eine Impfpflicht für Beschäftigte in sozialen Berufen beschlossen. Impfnachweise müssen ab dem 15. März 2022 bei jeder Arbeitgeber*in, auch im Privathaushalt, vorgelegt werden. Ebenso dürfen neue Arbeitsverträge ohne Impfnachweis ab dem 16. März 2022 nicht mehr abgeschlossen werden.
Obwohl in der Corona Pandemie Menschen mit Behinderung in der Vergangenheit allzu oft vergessen wurden, hat die Ampelkoalition dieses Mal offensichtlich gründliche Arbeit geleistet. In der Drucksache 20/250 sind die Beschlüsse protokolliert. Bei den betroffenen Arbeitgeber*innen sind neben ambulanten Pflegeeinrichtungen auch Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach Paragraf 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechende Dienstleistungen beschäftigen, verpflichtet die Impfpflicht durchzusetzen. Möglicherweise trifft das einige Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenz selbst organisieren ins Mark, da ihnen „Persönliche Assistentinnen“ wegbrechen. Entsprechende Proteste sind in den sozialen Medien schon aufgetaucht.
Außerdem finden sich bei „Assistenzbörsen“ auf den Plattformen schon die ersten Hinweise auf Verkaufshinweise von gefälschten Impfpässen. Daher ist zurzeit höchste Vorsicht geboten und es sollten dringend die entsprechenden Vorgaben umgesetzt werden.
Das wird bestimmt einige sehr hart treffen. Bei uns fallen dann ab März 5 von 6 Assistenten weg und niemand weiss woher Ersatz kommen soll. Da hat unsere Regierung mal wieder ein tolles Gesetz aus dem Hut gezaubert. Schönen Dank dafür. 🙁
Wo genau liegt jetzt das Problem? Deine Assistierenden haben doch bis März 2022 genügend Zeit, sich bei Hausarzt (m/w/d), im nächsten Einkaufszentrum etc. zweifach impfen zu lassen. Das ist doch wirklich kein großer Aufwand und relevante Nebenwirkungen hat es auch nicht oder nur äußerst selten.
Ich verstehe wirklich nicht, wie Assistierende derart ignorant, egoistisch und verantwortungslos sein können…
Assistenzkräfte die so verantwortungslos sind, gehören meiner Meinung nach auch nicht in den Job – Was so eine Impfpflicht alles aufdeckt …..
Ich denke mal das jetzt endlich mal alles klar ist, und keine legalen Fragen mehr offen sind.
Guter Bericht Andi
Sorry, aber da sollte mensch dann weniger bzw. nicht gegen die Impfpflicht protestieren, sondern gegen die Haltung der eigenen Assistierenden, welche sich der Impfung verweigern – die handeln nämlich schlicht egoistisch und verantwortungslos. Jede Selbstbestimmung endet dort, wo ihre Ausübung Andere unkontrollierbar gefährdet.