
Foto: ht
Krautheim (kobinet) Der 1. Januar 2022 war der Stichtag für einen vollständigen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). So schreibt es zumindest § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) weiß, dass die Praxis momentan anders aussieht und am 1. Januar 2022 dieses Ziel nicht erreicht wurde. Hierfür führt der Verband ein Projekt durch und sichtet Nahverkehrspläne, wie der BSK auf Facebook mitteilt.









































