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Kassel (kobinet) Hat ein behinderter Arbeitgeber seiner Assistenzkräfte Anspruch, dass die Kosten für eine Urlaubsreise mit Assistenz für seine Assistenzkraft übernommen wird? Um diese Frage ging es bei einer Verhandlung am 19. Mai 2022 vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Jens Merkel aus Grimma hatte sich damit gegen eine negative Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen gewandt und hat Recht bekommen. Die Rechtssache wurde mit recht klaren Ansagen vom Bundessozialgericht zurück ans LSG verwiesen, so dass nun die Reisekosten für die Assistenz vom Kostenträger der Eingliederungshilfe wohl übernommen werden müssen.










































