
Foto: BSG
Kassel / Greifswald (kobinet) In einem Urteil von Mai 2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel festgestellt, dass behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger zu erstatten sein können. Darüber berichtet Henry Spradau, der den kobinet-nachrichten immer wieder Informationen über aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Verfügung stellt.











































