
Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet
Berlin (kobinet) Bei Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren spiegelt sich in der Regel das Interesse und die Ausrichtung der einzelnen Positionen der Bundestagsfraktionen bereits in der Auswahl der eingeladenen Sachverständigen und Verbände wider. Dies scheint bei der heute, am 22. Juni 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr, anstehenden Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz nicht anders zu sein. Denn ein Blick auf die Liste der Eingeladenen und vor allem darauf, wer wen eingeladen hat, verdeutlicht, welche Positionen im weiteren Gesetzgebungsprozess von welche Fraktion vertreten werden. Während die CDU/CSU hauptsächlich auf Vertreter aus der Wirtschaft setzt, setzt die SPD auf die Fachexpertise von Jurist*innen aus dem universitären Bereich und aus dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Grüne und Linke setzen auf Selbstvertreter*innen mit entsprechender Expertise. Die Anhörung wird ab 15:00 Uhr auf www.bundestag.de mit Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung übertragen








































