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Nordrhein-Westfalen führt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

Flagge Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet)

Die kostenfreie Ausbildung trägt nach Einschätzung der Landesregierung wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung bei. Nordrhein-Westfalen führt in diesem Zusammenhang die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen weitere fünf Jahre fort. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Im Rahmen der Förderung erstattet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz vollständig. Auszubildende zahlen so auch weiterhin nicht selbst für ihre Ausbildung. Mit der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe werden Ausbildungsplätze in der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz, der Berufe in der medizinischen Technologie sowie der Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen und Masseuren und medizinischen Bademeistern finanziert, sofern die Schulen oder Ausbildungen nicht am Krankenhaus stattfinden. Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen ungefähr 15.800 belegte Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen. Rund 11.200 davon wurden durch die Schulgeldfreiheit finanziert, die Übrigen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das Land stellt für die Schulgeldfreiheit allein in diesem Jahr rund 67 Millionen Euro zur Verfügung.



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