Menu Close

Gleichberechtigte Teilhabe darf keine Frage des Geldbeutels sein

Logo des Deutschen Schwerhörigenbundes
Logo des Deutschen Schwerhörigenbundes
Foto: DSB

HAMBURG (kobinet)

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei Hörgeräten besonders hohe Beträge aus eigener Tasche. Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 27. Juli 2026 entfallen rund 62 Prozent aller von Versicherten getragenen Mehrkosten bei Hilfsmitteln auf Hörhilfen. Durchschnittlich zahlten Betroffene 1.656,99 Euro zusätzlich. Für den Bund der Schwerhörigen e. V. Hamburg werfen diese Zahlen grundsätzliche Fragen zur Qualität und Ausgestaltung der Hörgeräteversorgung auf. "Wer hören will, muss zahlen? Gleichberechtigte Teilhabe darf keine Frage des Geldbeutels sein. Hörbehinderte Menschen benötigen Hörgeräte nicht als Komfortprodukt, sondern um kommunizieren, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben "gleichberechtigt" teilnehmen zu können", erklärt Jörg Winkler vom Hörberatungs- und Informationszentrum des Bund der Schwerhörigen e. V. Hamburg.



Eine Hörgeräteversorgung muss sich deshalb, so der Bund der Schwerhörigen in Hamburg, am tatsächlichen individuellen Hörbedarf orientieren. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Gerät technisch Sprache verstärkt. Im Alltag müssen hörbehinderte Menschen Gesprächen folgen, an Besprechungen teilnehmen, telefonieren, Bildungsangebote nutzen und in unterschiedlichen akustischen Situationen möglichst selbstständig kommunizieren können. Problematisch wird es nach Einschätzung des Bundes der Schwerhörigen, wenn eine für den individuellen Bedarf geeignete Versorgung nur durch erhebliche private Mehrkosten erreichbar ist. Menschen mit geringem Einkommen können dadurch gegenüber finanziell besser gestellten Versicherten benachteiligt werden. Aus Sicht des Bund der Schwerhörigen e. V. Hamburg ist dies auch eine Frage der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe.