Köln (kobinet)
Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Inklusions-Ämter hat einen Jahres-Bericht veröffentlicht.
Ein Jahres-Bericht ist ein Heft oder Dokument.
Darin steht, was in einem Jahr gemacht und erreicht wurde.
BIH bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Inklusions-Ämter.
Der Bericht zeigt, was die BIH im Jahr 2024 getan hat.
Der Bericht zeigt auch, wie viel Geld ausgegeben wurde.
Die Ausgleichs-Abgabe ist Geld, das Firmen zahlen müssen.
Firmen zahlen diese Abgabe, wenn sie zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Im Jahr 2024 kamen fast 893 Millionen Euro zusammen.
733 Millionen Euro blieben bei den Inklusions-Ämtern.
160 Millionen Euro gingen an den Bund.
Die Inklusions-Ämter haben 755 Millionen Euro ausgegeben.
Das sind 16 Prozent mehr als im Jahr davor.
Prozent ist ein Zeichen für einen Teil von 100.
16 Prozent mehr bedeutet: Es wurde deutlich mehr Geld ausgegeben.
236 Millionen Euro bekamen Arbeit-Geber.
Arbeit-Geber sind Firmen und Betriebe, die Menschen einstellen.
Mit dem Geld entstanden Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung.
Das Geld half in 43.000 Fällen.
Jeder Fall war ein einzelner Mensch mit Behinderung.
146 Millionen Euro gingen an 1.037 Inklusions-Betriebe.
Ein Inklusions-Betrieb ist eine Firma.
Diese Firma stellt besonders viele Menschen mit Behinderung ein.
86 Millionen Euro bekamen 9.900 schwer-behinderte Menschen direkt.
Das Geld half zum Beispiel bei der Fahrt zur Arbeit.
Oder beim Kauf von Arbeits-Hilfen und Geräten.
Es gibt 17 Inklusions-Ämter in Deutschland.
13 davon haben eigene Arbeits-Markt-Programme.
Ein Arbeits-Markt-Programm ist ein Plan mit Maßnahmen.
Der Plan soll Menschen helfen, eine Arbeit zu finden.
Im Jahr 2024 flossen 67 Millionen Euro in diese Programme.
197 Integrations-Fach-Dienste haben 58.000 Menschen unterstützt.
Ein Integrations-Fach-Dienst ist eine Beratungs-Stelle.
Dort bekommen Menschen mit Behinderung Hilfe bei der Suche nach Arbeit.
Die Dienste helfen beim Wechsel von der Schule in eine Arbeit-Stelle.
59 Prozent der unterstützten Menschen hatten danach eine Arbeit.
Das bedeutet: Mehr als die Hälfte der Menschen fand eine Arbeit.
Die Kosten für diese Dienste lagen bei 138 Millionen Euro.
Im Jahr 2024 gab es mehr Kündigungs-Anträge für Menschen mit Behinderung.
Eine Kündigung bedeutet: Jemand verliert seine Arbeit.
Der Arbeit-Geber beendet den Arbeits-Vertrag.
Ein Antrag ist ein Schreiben an ein Amt.
Damit fragt man offiziell um etwas, zum Beispiel um Erlaubnis.
Arbeit-Geber müssen zuerst einen Antrag stellen.
Erst dann dürfen sie schwer-behinderte Menschen kündigen.
Im Jahr 2023 waren es 21.369 Anträge.
Im Jahr 2024 stiegen die Anträge auf 24.477.
Mehr Informationen und den ganzen Bericht findet ihr hier:
Foto: ht
Köln (kobinet)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) veröffentlichte vor kurzem den Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten sowie die Verwendung der Mittel im Jahr 2024. Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Millionen Euro. Davon verblieben 82 % (733 Millionen Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 Prozent gingen an den Ausgleichsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent auf rund 755 Millionen Euro. Davon flossen 236 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Millionen Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe. Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Millionen Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.
Aus der REHADAT Statistik geht weiterhin zum Bericht zum Jahr 2024 hervor:
"Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integration- und Inklusionsämtern. Im Jahr 2024 sind bundesweit 67 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Arbeitsmarktprogramme geflossen.
197 Integrationsfachdienste haben 58.000 Personen unterstützt (Begleitung Übergang Schule/WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt, Betreuung im Betrieb). Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste beliefen sich auf 138 Millionen Euro. 59 Prozent der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.
Die Zahl der Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr von 21.369 auf 24.477 Anträge gestiegen."
Foto: ht
Köln (kobinet)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) veröffentlichte vor kurzem den Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten sowie die Verwendung der Mittel im Jahr 2024. Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Millionen Euro. Davon verblieben 82 % (733 Millionen Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 Prozent gingen an den Ausgleichsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent auf rund 755 Millionen Euro. Davon flossen 236 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Millionen Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe. Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Millionen Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.
Aus der REHADAT Statistik geht weiterhin zum Bericht zum Jahr 2024 hervor:
"Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integration- und Inklusionsämtern. Im Jahr 2024 sind bundesweit 67 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Arbeitsmarktprogramme geflossen.
197 Integrationsfachdienste haben 58.000 Personen unterstützt (Begleitung Übergang Schule/WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt, Betreuung im Betrieb). Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste beliefen sich auf 138 Millionen Euro. 59 Prozent der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.
Die Zahl der Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr von 21.369 auf 24.477 Anträge gestiegen."





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