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Zahlen zur Verwendung der Ausgleichsabgabe im Jahr 2024

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Foto: ht

Köln (kobinet)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) veröffentlichte vor kurzem den Jahresbericht mit einem Überblick über die Tätigkeiten sowie die Verwendung der Mittel im Jahr 2024. Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Millionen Euro. Davon verblieben 82 % (733 Millionen Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 Prozent gingen an den Ausgleichsfonds des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent auf rund 755 Millionen Euro. Davon flossen 236 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Millionen Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe. Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Millionen Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.

Aus der REHADAT Statistik geht weiterhin zum Bericht zum Jahr 2024 hervor:

  • "Regionale Arbeitsmarktprogramme gibt es bei 13 von 17 Integration- und Inklusionsämtern. Im Jahr 2024 sind bundesweit 67 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Arbeitsmarktprogramme geflossen.

  • 197 Integrationsfachdienste haben 58.000 Personen unterstützt (Begleitung Übergang Schule/WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt, Betreuung im Betrieb). Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste beliefen sich auf 138 Millionen Euro. 59 Prozent der unterstützten Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis.

  • Die Zahl der Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr von 21.369 auf 24.477 Anträge gestiegen."

Link zu weiteren Informationen und zum Bericht

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