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BSK kritisiert, das barrierefreie Mobilität unverbindlicher und Frist gestrichen werden soll

Vier sich gegenseitig am Handgelänk haltende Hände darunter die Buchstaben BSK
Vier sich gegenseitig am Handgelänk haltende Hände darunter die Buchstaben BSK
Foto: BSK e.V.

BERLIN (kobinet)

Die Bundesregierung plant, wie vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) festgestellt wird, im Rahmen des vom Kabinett im Juli 2026 beschlossenen "Bürokratierückbaugesetz Verkehr" wieder einmal auf Kosten von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kinderwagen und kurzfristig mobilitätseingeschränkten Menschen einen haltlosen Bürokratieabbau. Parallel will die Regierung wieder einmal keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Förderungen für die Verbesserung einer barrierefreien Mobilität an Länder und Kommunen bereitstellen, wie von der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere in den Artikeln 9 und 20 sowie auch vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Jahren gefordert.

Die bisher geltende Regelung im Personenbeförderungsgesetz war laut BSK schon zu unverbindlich ausgestaltet; deshalb wurden bisher nur wenige Haltestellen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei gestaltet. Leider fehlen viel zu oft funktionierende Fahrstühle, barrierefreie Fahrgastinformationen für gehörlose Menschen sowie Angebote in Leichter Sprache. Ebenso gibt es zu wenige Leitsysteme und barrierefreie Ticketautomaten für blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Diese Regelung nun aber noch weiter aufzuweichen, ist angesichts des benötigten Bedarfs das völlig falsche Signal.

Durch das Streichen einer konkreten Frist und die neu geplanten, aber wenig verbindlichen Regelungen, werden zukünftige barrierefreie Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen massiv gefährdet. Eine selbstbestimmte Mobilität gemäß der UN-BRK rückt damit in weite Ferne, da die Baumaßnahmen im ÖPNV noch stärker von der politischen Prioritätensetzung und der kommunalen Haushaltssituation abhängig gemacht werden.

Der BSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, verbindliche Regelungen mit einer bindenden Frist zu vereinbaren und ausreichend finanzielle Mittel des Bundes für finanzschwache Kommunen und Bundesländer für Investitionen in barrierefreie Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV bereitzustellen.

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