BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat ein neues Gesetz geplant.
Das Gesetz heißt: Bürokratie-Rückbau-Gesetz Verkehr.
Bürokratie bedeutet: viele Regeln und viel Papier-Kram.
Das Gesetz soll Regeln und Papier-Kram verringern.
Das Kabinett hat dieses Gesetz im Juli 2026 beschlossen.
Das Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Die Politiker leiten zusammen die Bundes-Regierung.
Der BSK kritisiert dieses Gesetz.
BSK bedeutet: Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter.
Körper-Behindert bedeutet: Ein Mensch kann seinen Körper nicht voll nutzen.
Der BSK sagt: Das Gesetz schadet Menschen mit Behinderungen.
Es schadet auch älteren Menschen und Familien mit Kinder-Wagen.
Außerdem stellt die Bundes-Regierung zu wenig Geld bereit.
Das Geld wäre für barriere-freie Mobilität gedacht.
Mobilität bedeutet: wie Menschen von Ort zu Ort kommen.
Barriere-frei bedeutet: alle Menschen können es nutzen.
Dazu gehören Bus, Bahn, Fahrrad und Fuß-Wege.
Städte und Länder brauchen dieses Geld dringend.
Die UN-BRK fordert barriere-freie Mobilität.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Das sind viele Länder der Welt zusammen.
UN-BRK bedeutet: Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen.
Das ist ein wichtiger Vertrag für Menschen mit Behinderungen.
Die Bundes-Regierung hat diesen Vertrag unterschrieben.
Bisher gab es eine Regel im Personen-Beförderungs-Gesetz.
Das Personen-Beförderungs-Gesetz regelt den Transport von Menschen.
Die Regel sagt: Busse und Bahnen müssen alle Menschen sicher fahren.
Diese Regel war schon nicht streng genug.
Deshalb sind bisher zu wenige Haltestellen barriere-frei.
Auch zu wenige Fahrzeuge im Nah-Verkehr sind barriere-frei.
Nah-Verkehr bedeutet: Busse und Bahnen in einer Stadt oder Region.
Sie bringen Menschen von einem Ort zum anderen.
Oft funktionieren Fahr-Stühle nicht.
Gehörlose Menschen finden keine barriere-freien Informationen.
Gehörlose Menschen können nichts oder kaum etwas hören.
Blinde Menschen finden keine barriere-freien Ticket-Automaten.
Ein Ticket-Automat ist eine Maschine.
An der Maschine kauft man Fahr-Karten für Busse und Bahnen.
Bus-Unternehmen bieten sehr selten Texte in Leichter Sprache an.
Das neue Gesetz macht die alte Regel noch schwächer.
Es gibt keine feste Frist mehr für Bau-Maßnahmen.
Eine Frist ist ein Termin.
Bis zu diesem Termin muss man etwas fertig machen.
Bau-Maßnahmen sind Arbeiten an Gebäuden oder Haltestellen.
Zum Beispiel: ein neuer Fahr-Stuhl wird eingebaut.
Das zeigt: Barriere-freies Bauen ist der Regierung nicht wichtig.
Deshalb können viele Menschen nicht selbst-bestimmt reisen.
Selbst-bestimmt reisen bedeutet: Jeder Mensch entscheidet selbst, wohin er fährt.
Kein Mensch braucht dabei Hilfe von anderen.
Bau-Maßnahmen hängen dann nur noch vom Geld der Kommunen ab.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Viele Kommunen haben aber zu wenig Geld.
Der BSK fordert jetzt klare Regeln von der Bundes-Regierung.
Diese Regeln sollen eine feste Frist haben.
Die Bundes-Regierung soll auch mehr Geld bereit-stellen.
Das Geld soll für Straßen, Busse, Bahnen und Haltestellen sein.
Das nennt man Verkehrs-Infrastruktur.
Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet)
Die Bundesregierung plant, wie vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) festgestellt wird, im Rahmen des vom Kabinett im Juli 2026 beschlossenen "Bürokratierückbaugesetz Verkehr" wieder einmal auf Kosten von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kinderwagen und kurzfristig mobilitätseingeschränkten Menschen einen haltlosen Bürokratieabbau. Parallel will die Regierung wieder einmal keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Förderungen für die Verbesserung einer barrierefreien Mobilität an Länder und Kommunen bereitstellen, wie von der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere in den Artikeln 9 und 20 sowie auch vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Jahren gefordert.
Die bisher geltende Regelung im Personenbeförderungsgesetz war laut BSK schon zu unverbindlich ausgestaltet; deshalb wurden bisher nur wenige Haltestellen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei gestaltet. Leider fehlen viel zu oft funktionierende Fahrstühle, barrierefreie Fahrgastinformationen für gehörlose Menschen sowie Angebote in Leichter Sprache. Ebenso gibt es zu wenige Leitsysteme und barrierefreie Ticketautomaten für blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Diese Regelung nun aber noch weiter aufzuweichen, ist angesichts des benötigten Bedarfs das völlig falsche Signal.
Durch das Streichen einer konkreten Frist und die neu geplanten, aber wenig verbindlichen Regelungen, werden zukünftige barrierefreie Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen massiv gefährdet. Eine selbstbestimmte Mobilität gemäß der UN-BRK rückt damit in weite Ferne, da die Baumaßnahmen im ÖPNV noch stärker von der politischen Prioritätensetzung und der kommunalen Haushaltssituation abhängig gemacht werden.
Der BSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, verbindliche Regelungen mit einer bindenden Frist zu vereinbaren und ausreichend finanzielle Mittel des Bundes für finanzschwache Kommunen und Bundesländer für Investitionen in barrierefreie Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV bereitzustellen.
Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet)
Die Bundesregierung plant, wie vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) festgestellt wird, im Rahmen des vom Kabinett im Juli 2026 beschlossenen "Bürokratierückbaugesetz Verkehr" wieder einmal auf Kosten von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kinderwagen und kurzfristig mobilitätseingeschränkten Menschen einen haltlosen Bürokratieabbau. Parallel will die Regierung wieder einmal keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Förderungen für die Verbesserung einer barrierefreien Mobilität an Länder und Kommunen bereitstellen, wie von der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insbesondere in den Artikeln 9 und 20 sowie auch vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Jahren gefordert.
Die bisher geltende Regelung im Personenbeförderungsgesetz war laut BSK schon zu unverbindlich ausgestaltet; deshalb wurden bisher nur wenige Haltestellen und Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei gestaltet. Leider fehlen viel zu oft funktionierende Fahrstühle, barrierefreie Fahrgastinformationen für gehörlose Menschen sowie Angebote in Leichter Sprache. Ebenso gibt es zu wenige Leitsysteme und barrierefreie Ticketautomaten für blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Diese Regelung nun aber noch weiter aufzuweichen, ist angesichts des benötigten Bedarfs das völlig falsche Signal.
Durch das Streichen einer konkreten Frist und die neu geplanten, aber wenig verbindlichen Regelungen, werden zukünftige barrierefreie Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen massiv gefährdet. Eine selbstbestimmte Mobilität gemäß der UN-BRK rückt damit in weite Ferne, da die Baumaßnahmen im ÖPNV noch stärker von der politischen Prioritätensetzung und der kommunalen Haushaltssituation abhängig gemacht werden.
Der BSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, verbindliche Regelungen mit einer bindenden Frist zu vereinbaren und ausreichend finanzielle Mittel des Bundes für finanzschwache Kommunen und Bundesländer für Investitionen in barrierefreie Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV bereitzustellen.





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