Brüssel / Wien (kobinet)
Die Euro-päische Kom-mis-sion hat ein Verfahren gestartet.
Die Euro-päische Kom-mis-sion ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen machen Regeln für Europa.
Sie achten darauf, dass alle Länder die Regeln befolgen.
Das Verfahren heißt: Vertrags-Verletzungs-Verfahren.
Das bedeutet: Ein Land hat EU-Regeln nicht befolgt.
Das Verfahren läuft gegen 22 EU-Länder.
Auch Deutschland und Österreich sind dabei.
Das berichtet der Online-Nachrichten-Dienst BIZEPS aus Österreich.
Bei dem Verfahren geht es um 2 EU-Richt-Linien.
Eine EU-Richt-Linie ist eine wichtige Regel der EU.
Diese Regel sagt, wie etwas getan werden soll.
Alle EU-Länder müssen diese Regeln in ihre Gesetze übernehmen.
Die beiden Richt-Linien stammen aus dem Jahr 2024.
Die EU-Kom-mis-sion schickte Auf-forderungs-Schreiben an die Länder.
Ein Auf-forderungs-Schreiben ist ein Brief.
In dem Brief steht: Ihr müsst jetzt die EU-Regeln befolgen.
Das ist der erste Schritt im Verfahren.
Die 1. Richt-Linie heißt: EU 2024/1499.
Diese Richt-Linie schützt Menschen vor ungerechter Behandlung.
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Der Schutz gilt zum Beispiel wegen Herkunft oder Alter.
Auch Religion und Behinderung sind geschützt.
Sexuelle Orien-tie-rung ist ebenfalls geschützt.
Sexuelle Orien-tie-rung beschreibt, wen ein Mensch liebt.
Zum Beispiel: Männer, Frauen oder beide.
Die 2. Richt-Linie heißt: EU 2024/1500.
Diese Richt-Linie regelt die Gleich-Behandlung von Männern und Frauen.
Gleich-Behandlung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Das Europäische Netz-Werk ENIL beschäftigt sich mit Behinderten-Rechten.
Ein Netz-Werk ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
ENIL steht für: European Network on Independent Living.
Das bedeutet auf Deutsch: Europäisches Netz-Werk für selbst-bestimmtes Leben.
ENIL sagt: Die neuen Regeln sind sehr wichtig.
Die Regeln helfen Menschen mit Behinderung gegen Dis-kri-mi-nie-rung.
Dafür braucht es starke Gleich-Behandlungs-Stellen.
Eine Gleich-Behandlungs-Stelle ist ein Büro.
Das Büro hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten.
Unabhängig bedeutet: Niemand darf ihnen Vorschriften machen.
Nur dann können die Stellen wirklich helfen.
In Deutschland gibt es das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Dieses Gesetz wird kurz AGG genannt.
Das AGG schützt Menschen vor Dis-kri-mi-nie-rung in Deutschland.
Das AGG soll reformiert werden.
Reformiert bedeutet: Das Gesetz wird verändert.
Die Veränderung soll das Gesetz besser machen.
Viele Betroffene sagen: Der neue Gesetz-Entwurf ist zu schwach.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird zuerst geprüft, bevor er gilt.
Der Bundes-Tag berät noch darüber.
Nach der Sommer-Pause soll eine Anhörung stattfinden.
Bei einer Anhörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Fach-Leute können bei der Anhörung sprechen.
Fach-Leute sind Menschen mit viel Wissen und Erfahrung.
Danach kann der Bundes-Tag das neue Gesetz beschließen.
Bis dahin hat Deutschland die EU-Richt-Linien noch nicht umgesetzt.
Deshalb hat die EU das Verfahren gegen Deutschland gestartet.
Den BIZEPS-Bericht findest du hier:
Zum BIZEPS-Bericht
Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Brüssel / Wien (kobinet)
Dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, ist an sich nicht außergewöhnlich. Dass dies jedoch gegen 22 der 27 EU-Staaten - darunter auch Deutschland und Österreich - gleichzeitig geschieht, verdient Beachtung, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Dort heißt es weiter: "Genau das ist nun passiert: Die Kommission leitete gegen fast alle EU-Staaten ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die neuen EU-Vorgaben unter anderem zur Entgelttransparenzrichtlinie und weiters zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen nicht fristgerecht umgesetzt haben. Als erster Schritt wurden nun Aufforderungsschreiben versandt."
Im Zentrum der Vertragsverletzungsverfahren gegen 22 EU-Mitgliedstaaten stehen dem BIZEPS-Bericht zufolge zwei im Jahr 2024 verabschiedete Vorgaben: "Die Richtlinie (EU) 2024/1499 Standards für Gleichbehandlungsstellen, die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion sowie Behinderung (speziell im Bereich der Beschäftigung) behandelt, sowie die Richtlinie (EU) 2024/1500 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen."
Laut dem Europäischen Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) ist die konsequente Umsetzung der Richtlinien zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen von Bedeutung, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis durchzusetzen. Nur durch starke und weisungsfreie Gleichbehandlungsstellen können Betroffene effektiver gegen Diskriminierung vorgehen und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe geltend machen, heißt es im BIZEPS-Bericht weiter.
Da in Deutschland die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schon seit Jahren auf die lange Bank geschoben wurde und der von vielen als viel zu schwach kritisierte Gesetzentwurf immer noch in der Beratung des Bundestages hängt, dürfte es noch eine Weile dauern bis ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien in Deutschland in Kraft treten kann. Nach der Sommerpause des Bundestages soll die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bundestag stattfinden, bevor es dann vom Parlament verabschiedet werden kann.
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Brüssel / Wien (kobinet)
Dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, ist an sich nicht außergewöhnlich. Dass dies jedoch gegen 22 der 27 EU-Staaten - darunter auch Deutschland und Österreich - gleichzeitig geschieht, verdient Beachtung, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Dort heißt es weiter: "Genau das ist nun passiert: Die Kommission leitete gegen fast alle EU-Staaten ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die neuen EU-Vorgaben unter anderem zur Entgelttransparenzrichtlinie und weiters zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen nicht fristgerecht umgesetzt haben. Als erster Schritt wurden nun Aufforderungsschreiben versandt."
Im Zentrum der Vertragsverletzungsverfahren gegen 22 EU-Mitgliedstaaten stehen dem BIZEPS-Bericht zufolge zwei im Jahr 2024 verabschiedete Vorgaben: "Die Richtlinie (EU) 2024/1499 Standards für Gleichbehandlungsstellen, die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion sowie Behinderung (speziell im Bereich der Beschäftigung) behandelt, sowie die Richtlinie (EU) 2024/1500 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen."
Laut dem Europäischen Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) ist die konsequente Umsetzung der Richtlinien zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen von Bedeutung, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis durchzusetzen. Nur durch starke und weisungsfreie Gleichbehandlungsstellen können Betroffene effektiver gegen Diskriminierung vorgehen und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe geltend machen, heißt es im BIZEPS-Bericht weiter.
Da in Deutschland die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schon seit Jahren auf die lange Bank geschoben wurde und der von vielen als viel zu schwach kritisierte Gesetzentwurf immer noch in der Beratung des Bundestages hängt, dürfte es noch eine Weile dauern bis ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien in Deutschland in Kraft treten kann. Nach der Sommerpause des Bundestages soll die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bundestag stattfinden, bevor es dann vom Parlament verabschiedet werden kann.





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