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Europäische Kommission rügt schleppende Umsetzung von EU-Vorgaben zur Gleichstellung

EU Fahne
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Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

Brüssel / Wien (kobinet)

Dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, ist an sich nicht außergewöhnlich. Dass dies jedoch gegen 22 der 27 EU-Staaten - darunter auch Deutschland und Österreich - gleichzeitig geschieht, verdient Beachtung, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Dort heißt es weiter: "Genau das ist nun passiert: Die Kommission leitete gegen fast alle EU-Staaten ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die neuen EU-Vorgaben unter anderem zur Entgelttransparenzrichtlinie und weiters zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen nicht fristgerecht umgesetzt haben. Als erster Schritt wurden nun Aufforderungsschreiben versandt."

Im Zentrum der Vertragsverletzungsverfahren gegen 22 EU-Mitgliedstaaten stehen dem BIZEPS-Bericht zufolge zwei im Jahr 2024 verabschiedete Vorgaben: "Die Richtlinie (EU) 2024/1499 Standards für Gleichbehandlungsstellen, die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion sowie Behinderung (speziell im Bereich der Beschäftigung) behandelt, sowie die Richtlinie (EU) 2024/1500 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen."

Laut dem Europäischen Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) ist die konsequente Umsetzung der Richtlinien zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen von Bedeutung, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis durchzusetzen. Nur durch starke und weisungsfreie Gleichbehandlungsstellen können Betroffene effektiver gegen Diskriminierung vorgehen und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe geltend machen, heißt es im BIZEPS-Bericht weiter.

Link zum BIZEPS-Bericht

Da in Deutschland die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schon seit Jahren auf die lange Bank geschoben wurde und der von vielen als viel zu schwach kritisierte Gesetzentwurf immer noch in der Beratung des Bundestages hängt, dürfte es noch eine Weile dauern bis ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien in Deutschland in Kraft treten kann. Nach der Sommerpause des Bundestages soll die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bundestag stattfinden, bevor es dann vom Parlament verabschiedet werden kann.

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