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Berlin (kobinet) Wird ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten, ist das verfassungsrechtlich problematisch. Zu dieser Einschätzung kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Kurzgutachten im Rahmen der Schriftenreihe „Standpunkte“. Nach Ansicht der Jurist*innen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestehe „insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“.










































