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Berlin (kobinet) Kurz vor Weihnachten wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts verabschiedet. Zentrales Element ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), durch das bereits seit 2002 die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verpflichtend ist. Wesentlicher Anlass für die jetzige Novellierung des Gesetzes ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die neuen sogenannten Bedarfsverkehre. Doch dabei gibt es für die gleichberechtigte Beförderung behinderter Menschen Probleme.











































