
Foto: Susanne Göbel
Greifswald (kobinet) Die Integrationsämter nehmen vielfältige Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wahr. Henry Spradau aus Greifswald hat für die kobinet-nachrichen einmal nachgeschaut, welche Aufgaben die Integrationsämter haben, die sich bundesweit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen haben.
Bericht von Henry Spradau
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Die Integrationsämter nehmen vielfältige Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wahr. Sie sind gleichermaßen für behinderte Menschen, wie auch für Arbeitgeber*innen und auch Dritte tätig. Zu ihren Aufgaben zählen
-finanzielle und persönliche Leistungen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
– besonderer Kündigungsschutz
– Informationen und Fortbildung für Vertrauensleute der schwerbehinderten Beschäftigten, Betriebs- und Personalräte und sonstige Personen
– Öffentlichkeitsarbeit
– Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
– Förderung von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben
– Arbeitsmarktprogramme
– Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
– Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Auftrag der Integrationsämter ist, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern. Die BIH gibt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit u.a. Informationen und Broschüren heraus; vierteljährlich erscheint die „Zeitschrift für behinderte Menschen im Beruf ZB“ mit vielen Informationen über alle Bereiche der beruflichen Inklusion.
Zu der neuesten Ausgabe führt folgender Link: