Bremen (kobinet) Dass es gar nicht so kompliziert ist, Anbieter von Dienstleistungen und Produkten wie in Österreich angemessen zur Barrierefreiheit zu verpflichten, zeigt ein Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Die Bundestagsabgeordneten, denen heute, am 22. März, noch 96 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, könnten diese Woche ein erstes Zeichen setzen, dass ihnen Barrierefreiheit wichtig ist, und den Vorschlag ernsthaft aufgreifen. Denn am Freitag, den 26. März, wird im Bundestag voraussichtlich über den Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz zum ersten Mal debattiert.
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), das in der Vergangenheit schon mehrfach wichtige Impulse für Gesetzgebungsverfahren gegeben hat, schlägt die Erweiterung des Gesetzentwurfes zum Teilhabestärkungsgesetz um Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit auch in den Bereichen der privaten Produkte und Dienstleistungen, der angemessenen Vorkehrungen und beim Schlichtungsverfahren vor.
„Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz von Österreich wird der Geltungsbereich des Gesetzes in § 2 Absatz 2 BBGG-AT auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, erweitert. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Deutschland auf die privatrechtlich organisierten Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden, die öffentlichen Stellen des Bundes und nun bei den Assistenzhunden auf alle Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen, enthält das BGG zunehmend auch für Private verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit“, heißt es in der Einleitung des Vorschlags des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Andockung der geplanten Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Und weiter heißt es dort zu den Vorschlägen für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabestärkungsgesetz: „Getreu dem österreichischen Vorbild soll diese Erweiterung vor allem mit einer Überforderungsklausel und einer Regelung zu angemessenen Vorkehrungen versehen werden und durch die Einbeziehung ins Schlichtungsverfahren vor allem auf konsensuale Lösungen setzen. Dabei soll der Artikel 9 zu den Assistenzhunden um weitere Punkte erweitert werden, die in die bestehenden Vorschriften des BGG eingreifen.“
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat mit seinem Vorschlag für eine Überforderungsklausel also genau die Kritik aufgenommen, die oft von Seiten der CDU/CSU kommt, dass man die Wirtschaft nicht überfordern darf. Die Wirtschaft wird durch diesen Vorschlag aber nicht, wie bisher, weitgehend aus ihrer Pflicht zur Barrierefreiheit, bzw. zu angemessenen Vorkehrungen hierfür, entlassen.
Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen
Links zu weiteren Beiträgen im Rahmen der Kampagne „Noch 100 Tage für ein gutes Barrierefreiheitsrecht“
Noch 97 Tage: Für barrierefreie Bankgeschäfte
Noch 98 Tage: Ich will nicht am digitalen Katzentisch sitzen