
Foto: MSAGD RLP
Mainz (kobinet) Mit dem „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ vom 6. April 1920 wurde die Funktion eines Vertrauensmannes erstmals gesetzlich eingeführt. Das Gesetz legte damit den Grundstein für die heutigen Schwerbehindertenvertretungen. „100 Jahre Schwerbehindertenvertretung sind ein großartiges Jubiläum. Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in den Betrieben und Dienststellen treiben die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt voran und sichern die Rechte der Beschäftigten mit Behinderungen“, erklärte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Online-Fachtagung „100 Jahre Schwerbehindertenvertretung – Wege in eine inklusive Arbeitswelt“, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der TBS gGmbH und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, veranstaltet wurde.










































