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Jürgen Dusel: Solidarität ist keine Einbahnstraße – Ausgleichsabgabe erhöhen

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit fordert Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn es um Jobs für Menschen mit Schwerbehinderungen geht. Insbesondere die Erhöhung der Ausgleichsabgabe bringt er dabei erneut ins Spiel, denn Solidarität sei keine Einbahnstraße.

„Soziale Gerechtigkeit sollte keine leere Formel sein. Sie ist der Garant für ein friedliches Zusammenleben. Deswegen sind wir alle angehalten, dafür zu kämpfen, dass wirklich alle Menschen die gleichen Chancen haben, unabhängig von sozialer Herkunft, Wohnort oder Behinderung“, erklärte Jürgen Dusel. „Insbesondere die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt sind dabei zentral. Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen stellt noch immer keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung ein. Das ist inakzeptabel: In der Corona-Zeit haben viele Unternehmen in Deutschland Solidarität und Unterstützung erhalten, vor allen Dingen durch steuerfinanzierte Hilfspakete. Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße. Wenn Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht vollständig nicht nachkommen, ist die Erhöhung der Ausgleichsabgabe die richtige Konsequenz.“

Menschen mit Schwerbehinderungen seien deutlich häufiger und länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen – obwohl viele von Ihnen gut qualifiziert und hochmotiviert seien. „Hier besteht eine soziale Ungleichheit“, so Jürgen Dusel. „Die Politik ist deswegen dringend aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen.“

Vorschlag des Behindertenbeauftragten ist es, einen zusätzlichen, höheren Staffelbetrag bei der Ausgleichsabgabe in Höhe von mindestens 720 Euro einzuführen – für die Unternehmen, die vollständig gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen, also keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Derzeit beträgt die Höhe der monatlichen Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

· 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent

· 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent

· 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

Für kleinere Unternehmen gibt es erleichternde Regelungen. Geregelt ist dies in § 160 Absatz 2 Satz 2 SGB IX. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen jedoch nicht auf.

Mit seine Appell knüpft Jürgen Dusel an die Forderungen einer Reihe von Behindertenverbänden an, im bereits vom Bundeskabinett am 3. Februar beschlossenen und voraussichtlich im März in erster Lesung im Bundestag zu beratenden Teilhabestärkungsgesetz die entsprechende Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu verankern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte dies u.a. bei der Welttagsveranstaltung des Deutschen Behindertenrates am 3. Dezember 2020 angekündigt und gefordert. Die Chance für eine Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Unternehmen, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, müsse nun mit dem Teilhabestärkungsgesetz genutzt werden, in dem ein entsprechender Passus von den Bundestagsabgeordneten in den Gesetzentwurf mit aufgenommen wird.