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Verbesserung der Partizipation in Parlamenten in Bremen

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Foto: ht

Bremen (kobinet) Udo Schmidt von der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv von Menschen mit Behinderungen in der SPD des Landes Bremen hat auf die kobinet-Beiträge zur Verbesserung der Selbstvertretung behinderter Menschen in Parteien und Parlamenten reagiert und auf einen Beschluss hingewiesen, den die Bremer SPD zur Verbesserung der Partizipation behinderter Menschen verfasst hat.

Die AG Selbst Aktiv im Land Bremen beschäftige sich aktuell intensiv mit der Verbesserung der Selbstvertretung und habe dazu einen Beschluss im letzten Landesparteitag der SPD 2020 eingebracht und zur notwendigen politischen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen einen Umsetzungsauftrag aus dem Landesparteitag erhalten. Interessant sei, dass der Auftrag aus dem vergangenen Jahr inhaltlich die Forderungen aus den Artikeln widerspiegele und gleichzeitig Anhaltspunkte für eine mögliche Umsetzung biete. „Gleichzeitig freuen wir uns über Anregungen zur Umsetzung und hoffen, mit der Umsetzung im Land Bremen auch den Anstoß zur Realisierung in anderen Bundesländern und im Bund zu erreichen. Die EU mit Europawahlen dürfen wir dabei auch nicht aus dem Blick verlieren, auch dort ist die Besetzung im Parlament und den vielen Gremien mit Menschen mit Behinderungen nicht proportional“, schrieb Udo Schmidt von der AG Selbst Aktiv im Land Bremen an die kobinet-Redaktion.

In dem verabschiedeten Antrag zum Landesparteitag vom 1. November 2020 mit dem Titel „Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen in Bremen und Bremerhaven zur Teilhabe am politischen Leben im Landtag, Stadtbürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung und den Beiräten in der Stadtgemeinde Bremen erhöhen“ heißt es:

„In Deutschland steht nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl auch behinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags‑, Landtags- und Kommunalwahlen zu (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG). Ferner ist dieses Recht auch in UN-BRK Artikel 29 — „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ verankert. Der Landesparteitag bittet die LAG Selbst Aktiv gemeinsam mit den Behindertenverbänden und dem SoVD ein Konzept zu erarbeiten, damit spätestens bei der Bürgerschaftswahl 2027 ein Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen in Bürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung und Beiräte gewählt werden kann, der dem Anteil an der Bevölkerung entspricht.“

Link zum kobinet-Beitrag vom 12.2.2021 „Teilhabeampel in politischen Gremien und Parteien etablieren“

Link zum kobinet-Beitrag vom 8.2.2021 „Gläserne Decke durchbrechen“