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Senatsverwaltung verhöhnt die Schutzbedürftigkeit behinderter Arbeitgeber*innen

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Die meisten behinderten Arbeitgeber*innen gehören wegen ihrer Grunderkrankung zur Hochrisiko-Gruppe, bei der eine Infektion mit dem Corona-Virus einen tödlichen Ausgang haben könnte. Gerade bei ihnen seien höchste Schutzstandards erforderlich. Ausgerechnet sie werden nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL) jedoch vom Land Berlin im Stich gelassen, wenn es um die Finanzierung von Schutzausrüstung geht.

„Behinderte Arbeitgeber*innen sind Menschen, die ihre für sie notwendige Unterstützung in Form der Persönlichen Assistenz selbst organisieren. Bei den pflegerischen Tätigkeiten sind sie auf körpernahe Unterstützungsleistungen angewiesen, bei denen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. In einem Schreiben der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 19.01.2021 werden sie mit einem lächerlich geringen Betrag für Schutzausrüstung von maximal 18,30 € pro Monat und Assistent*in abgespeist. Bei einem Unterstützungsbedarf der meisten behinderten Arbeitgeber*innen von 24 Stunden pro Tag und in der Regel 8 angestellten Assistent*innen, ergibt sich daraus ein Betrag von 4,88 € pro Tag. Mit diesem Betrag lassen sich bestenfalls zwei FFP2-Masken kaufen. Bei einer empfohlenen Tragezeit von 4-5 Stunden pro Maske sind die Assistent*innen maximal 10 Stunden pro Tag geschützt. Und die anderen 14 Stunden? Und was ist mit den Kosten für Schutzausrüstung anderer Art?“, betont die ASL in einer Presseinformation.

Von Schnelltests, die Beschäftigte von ambulanten Diensten in Berlin regelmäßig im Abstand von 2 Tagen – also wenigstens 14 x monatlich – machen müssen, sei in dem erwähnten Schreiben der Senatsverwaltung vom 19.01.2021 überhaupt nicht die Rede. Dafür müssten die Angestellten behinderter Arbeitgeber*innen kilometerweit zum nächsten Testzentrum fahren – und das unbezahlt, kritisiert die ASL.