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Berlin (kobinet) Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes scheint noch rechtzeitig vor den Bundestagswahlen auf die Zielgerade zu gehen. Nach dem Beschluss durch den Bundestag steht die Entscheidung des Bundesrates noch aus. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Berlin-Brandenburg forderte nun den Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und den Ministerpräsidenten von Brandenburg Dietmar Woidke auf, im Bundesrat notwendige Verbesserungen zur Barrierefreiheit an dem Gesetz vorzunehmen. Unerlässlich seien Mindeststandards für Stellflächen von Rollstühlen im öffentlichen Verkehr und den verbundenen Verkehren.
„Als SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg kämpfen wir seit Jahren dafür, dass Menschen mit Behinderungen vor und nach dem Transport durch öffentliche Verkehrsmittel mit einem barrierefreien Taxi zu Ihrem Ausgangs- oder Endziel gelangen. Mit unserem von der Aktion Mensch geförderten Projekt ‚InklusionsTaxi – Taxi für Alle‘ haben wir die Weichen zu einem barrierefreien Taxiservice in Berlin stellen können. Jetzt kommt es darauf an, dass Inklusionstaxen auf breiter Basis eingeführt werden, auch über Berlin und Brandenburg hinaus. Zudem müssen sie im Verbund mit dem öffentlichen Personennahverkehr eine nahtlose Beförderung von Menschen mit Behinderungen vom und zum Bestimmungsziel sicherstellen. Dazu ist auch die Einhaltung der DIN-Mindeststandards für den Platzbedarf von Rollstuhlnutzenden notwendig“, erklärte die Verbandsvorsitzende Ursula Engelen-Kefer.
Unabdingbare Voraussetzung für einen flächendeckenden Einsatz von Inklusionstaxen sei die Verankerung in der anstehenden Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Danach müssten Inklusionstaxen sowie andere verbundene Verkehrsformen, wie z.B. Mietwagen und Kleinbusse, der Regulierung der Öffentlichen Verkehrssysteme auch zur Barrierefreiheit ab 2022 unterworfen werden, heißt es vonseiten des SoVD Berlin-Brandenburg.